Als Kunde von Juwelier Krabath genießen Sie die Vorteile einer 2-Jahres-Garantie ab
Kaufdatum für alle Uhren ausgenommen GARMIN Uhren. Bei GARMIN Uhren umfasst
die Garantiefrist 12 Monate. Die Garantie umfasst Material- und Fabrikationsfehler,
welche bei der Übergabe der erworbenen Uhr bestanden („Fehler“). Die Garantie tritt nur
in Kraft, wenn der Garantieschein durch Juwelier Krabath vollständig und korrekt
ausgefüllt und abgestempelt worden ist („gültiger Garantieschein“). Juwelier Krabath
verpflichtet sich einen gültigen Garantieschein dem Produkt bei Versand beizulegen bzw.
bei Abholung im Geschäft direkt dem Kunden zu übergeben.
Während der Garantiefrist und bei Vorweisung des gültigen Garantiescheins haben Sie
das Recht, jeden Fehler kostenlos reparieren zu lassen. Sollten sich die Reparaturen zur
Wiederherstellung des normalen Gebrauchs Ihrer Uhr als ungeeignet erweisen,
garantiert Juwelier Krabath deren Ersatz durch eine Uhr mit identischen oder ähnlichen
Merkmalen. Die Garantie für die Ersatzuhr endet vierundzwanzig (24) Monate nach dem
Kaufdatum der ersetzten Uhr.
Von dieser Herstellergarantie ausgeschlossen sind:
- normale Abnützung durch Tragen und Alterung (z.B. Veränderungen der Farbe
und/oder des Materials von nicht-metallischen Bändern und Ketten, wie Leder, Textilien,
Gummi); - alle Beschädigungen von Uhrenteilen, die auf nicht normale/unsachgemäße
Behandlung, mangelnde Sorgfalt, Unfälle (Stöße, Beulen, Brüche, zerbrochenes Glas),
ungeeigneten Gebrauch der Uhr und Missachtung der von Juwelier Krabath
herausgegebenen Gebrauchsanleitung zurückzuführen sind; - indirekte oder Folgeschäden jeglicher Art, die z. B. vom Gebrauch, vom Stillstand, von
Mängeln oder vom ungenauen Funktionieren der Uhr herrühren; - die Uhr, sofern sie von Unbefugten gehandhabt wurde (z. B. beim Auswechseln der
Batterie, bei Kundendienstleistungen, Reparaturen) oder wenn ihr ursprünglicher
Zustand ohne Zutun von Juwelier Krabath verändert worden ist. Weitergehende
Ansprüche gegenüber Juwelier Krabath wie z. B. auf Ersatz bei in vorstehender Garantie
nicht erfassten Schäden sind ausdrücklich ausgeschlossen, mit Ausnahme von Rechten,
die dem Käufer gegenüber dem Hersteller auf Grund zwingender gesetzlicher
Bestimmungen allenfalls zustehen. Die vorstehende Herstellergarantie: – ist unabhängig
von jeglicher allfällig durch den Verkäufer geleisteten Garantie, wofür dieser allein
verantwortlich ist; – schränkt weder die dem Käufer gegenüber dem Verkäufer
zustehenden Rechte noch andere allfällige dem Käufer gegenüber dem Verkäufer auf
Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zustehende Rechte ein.